Biosicherheit

Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unf?lle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.

Einen ?berblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser DownloadSuva-Broschüre (PDF, 939 KB).

Sie werden die ETH Zürich bald verlassen und haben in Ihrer Gruppe Biosicherheits-relevante T?tigkeiten durchgeführt? Dann beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Beendigung aller aktiven T?tigkeits-Meldungen in der ECOGEN-Datenbank (bzw. falls Sie innerhalb der Schweiz die T?tigkeit weiterführen werden: ?Zügeln? der Meldungen in die zukünftige Organisationseinheit); zus?tzlich Mitteilung per Mail an 
  • Inaktivierung und korrekte Entsorgung s?mtlichen biologischen Materials; Reinigung & Desinfektion s?mtlicher Arbeitspl?tze, Sicherheitswerkb?nke, Ger?tschaften etc.
  • Falls Sie Proben an Ihre neue Arbeitsstelle mitnehmen m?chten, kontaktieren Sie unbedingt vorg?ngig die Gefahrgutbeauftragte der ETH (), um sich über die Transportm?glichkeiten und -Vorschriften zu informieren
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